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Photovoltaik Saarbrücken

Mit einer Photovoltaikanlage in Saarbrücken wird mit Hilfe eines photoelektrischen Effekts in den hier vorhandenen Solarzellen Strom hergestellt. Eine einzelne Solarzelle produziert relativ wenig Strom, aus diesem Grund werden mehrere Solarzellen in den sogenannten Photovoltaik Modulen zusammengefasst. Damit der durch die Photovoltaikanlage produzierte Gleichstrom genutzt werden kann, ist ein Wechselrichter erforderlich.

Über diesen wird dann der Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt. Der Betreiber der Photovoltaikanlage kann durch den so gewonnenen Strom eine Einspeisevergütung erhalten, wenn dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird.

 

Die Vorteile und die Einpreisevergütung

 

Mit der Installation und dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in Saarbrücken entstehen auch Vorteile für den Betreiber. Sonnenenergie ist frei verfügbar und es wird auch bei diesen Anlagen bei weniger Sonneneinstrahlung Strom produziert. Dem Betreiber ermöglicht eine solche Anlage eine unabhängige Stromversorgung. Der dadurch produzierte Strom kann durch einen Solarspeicher auch nachts und bei schlechtem Wetter verwendet werden. Die Anlage arbeitet nahezu geräuschlos.

 

Durch den Einsatz einer solchen Anlage wird der Verbrauch von den fossilen Brennstoffen, wie Öl oder Gas, massiv reduziert. Der dabei entstehende Energieaufwand bei der von einer solchen Anlage produzierten Energie wird kurzfristig amortisiert. Der überschüssige Strom, der vom Betreiber nicht verbraucht wird, wird durch die Einspeisevergütung subventioniert und die laufenden Kosten für eine solche Anlage sind sehr überschaubar. Die hier zum Einsatz kommenden Module verfügen über eine Lebensdauer von mehr als 20 Jahren.

 

Das zentrale Element bei der Förderung von Photovoltaik ist die Einspeisevergütung. Die Grundlage dafür ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Danach bekommen die Betreiber für 20 Jahre für den in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Stromanteil eine Vergütung.

 

Dabei hängt die Höhe der Einspeisevergütung vom Jahr der Inbetriebnahme der Anlage ab und ist dann, was die Höhe anbelangt, für 20 Jahre garantiert. Dabei gibt es aktuell bei der Solarförderung eine monatliche Degression. Diese Degression hängt wiederum vom aktuellen Zubau und deren Entwicklung ab.

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